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Punkt 4, 5 und 7 aus den AGB:
4. Preise und Zahlungsbedingungen für Unternehmen
Die folgenden Festlegungen im vorliegenden Punkt 4 gelten ausschließlich für Unternehmer gemäß § 1 Abs 1 Z 1 KSchG:
Die in den Preislisten des Online-Shops und im Papier-Katalog angeführten Preise sind unverbindlich und können daher vom Verkäufer nach Maßgabe des vorliegenden Absatzes jederzeit geändert werden. Die Rechnungen werden vom Verkäufer nach dem am Tag der Auslieferung aus dem Liefer- oder Lagerwerk jeweils in Geltung stehenden Preisen ausgestellt. Sofern sich wesentliche Faktoren der Preiskalkulation (Personal-, Material-, Energie-, Fracht- oder Kreditkosten, Steuern, Gebühren oder sonstige öffentliche Abgaben etc) für den Verkäufer ändern, ist der Verkäufer berechtigt, auch bereits mit dem Käufer verbindlich vereinbarte Preise im Ausmaß der tatsächlichen Preissteigerung entsprechend zu erhöhen. Zu einer Erhöhung der bereits mit dem Käufer verbindlich vereinbarten Preise ist der Verkäufer insbesondere auch dann berechtigt, wenn sich das Verhältnis der Kontaktvaluta zu EURO gemäß dem Devisenkurs (Ware) der Wiener Börse um mehr als 5% ändert; gegebenenfalls erfolgt die Preiserhöhung im Ausmaß der vollen Preissteigerung und nicht erst ab dem Grenzwert von 5%. Allfällige Liefer-, Versicherungs- und Versandkosten werden im Warenkorb des Online-Shops und im Papier-Katalog gesondert ausgewiesen und gegebenenfalls in die zu bezahlende Endsumme miteingerechnet. Darüber hinaus wird die Verpackung in Höhe der Selbstkosten gegenüber dem Käufer verrechnet; die Verpackung wird nicht vom Verkäufer zurückgenommen. Die Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf ausschließlich gesonderte Kosten des Kunden versichert. Ansprüche des Kunden auf Treuerabatte oder eine Ermessensbegünstigung bestehen nicht; werden diese vom Verkäufer dennoch gewährt, sind sie jederzeit widerrufbar und haben insofern auf die jeweiligen Preise keinen Einfluss.
Wurde zwischen Verkäufer und Kunde ein Akkreditiv vorab vereinbart, ist der Verkäufer bis zum Vorliegen einer schriftlichen und unwiderruflichen Bestätigung des Akkreditivs durch die vom Kunden beauftragte Bank nicht verpflichtet, mit der Anschaffung und Herstellung sowie insbesondere mit der Lieferung der von einer Bestellung umfassten Produkte zu beginnen. Die Akkreditivbank des Kunden muss eine international anerkannte Großbank sein; die Bank muss in der Vereinbarung über ein Akkreditiv namentlich genannt sein. Ohne diese Nennung einer Bank liegt keine gültige Vereinbarung über ein Akkreditiv vor.
Wurde zwischen Verkäufer und Kunde ein Akkreditiv vorab vereinbart, ist der Verkäufer bis zum Vorliegen einer schriftlichen und unwiderruflichen Bestätigung des Akkreditivs durch die vom Kunden beauftragte Bank nicht verpflichtet, mit der Anschaffung und Herstellung sowie insbesondere mit der Lieferung der von einer Bestellung umfassten Produkte zu beginnen. Die Akkreditivbank des Kunden muss eine international anerkannte Großbank sein; die Bank muss in der Vereinbarung über ein Akkreditiv namentlich genannt sein. Ohne diese Nennung einer Bank liegt keine gültige Vereinbarung über ein Akkreditiv vor.
Die Zahlungen durch den Käufer haben jeweils unter Ausschluss von Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen und ohne jeden Abzug grundsätzlich innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen; wenn jedoch zwischen Verkäufer und Käufer insbesondere aufgrund ihrer bisherigen Geschäftsbeziehungen ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, gilt dieses Zahlungsziel. Innerhalb der demnach jeweils geltenden Frist muss der vollständige Rechnungsbetrag auf dem vom Verkäufer angegebenen Konto einlangen; ansonsten befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug.
Bei einem allfälligen Zahlungsverzug hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer einen Anspruch auf Verzugszinsen von 9,2% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank. Darüber hinaus ist der im Verzug befindliche Kunde insbesondere auch zum Ersatz der durch seinen Verzug verursachten außergerichtlichen Be- und Eintreibungskosten verpflichtet; dies gilt insbesondere für Mahn- und Inkassospesen. Allfällige Zahlungen des Kunden werden immer zunächst auf Zinsen und Kosten und erst dann auf das Kapital angerechnet.
Werden die Vereinbarungen im vorliegenden Punkt 4 vom Kunden nicht eingehalten oder werden dem Verkäufer nach dem jeweiligen Vertragsabschluss gegebenenfalls Umstände bekannt, die nach Meinung des Verkäufers die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, werden alle Forderungen umgehend durch schriftliche Fälligstellung gegenüber dem Kunden mit Zugang dieser Erklärung fällig. In diesem Fall ist der Verkäufer auch berechtigt, entweder ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden die allenfalls zugestandene Weiterveräußerung und Verarbeitung der gelieferten Produkte schriftlich zu untersagen und / oder die Rückübertragung der Produkte auf Kosten des Kunden zu verlangen. Für diese Rückübertragung ermächtigt der Kunden den Verkäufer bereits mit Vertragsabschluss seinen Betrieb zu betreten und die betreffenden Produkte mitzunehmen. Zusätzlich ist der Verkäufer berechtigt, die dem Käufer allenfalls erteilte Einziehungsermächtigung zu widerrufen. Der Kunde hat die allfällige Minderung seiner Kreditwürdigkeit dem Verkäufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Das Recht des Verkäufers auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte bleibt von den Vereinbarungen im vorliegenden Absatz jedenfalls unberührt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen für Verbraucher
Die folgenden Festlegungen im vorliegenden Punkt 5 gelten ausschließlich für Verbraucher gemäß § 1 Abs 1 Z 1 KSchG:
Die in den Preislisten des Online-Shops und im Papier-Katalog angeführten Preise sind zum Zeitpunkt des Einlangens einer Bestellung beim Verkäufer maßgeblich. Allfällige Liefer-, Versicherungs- und Versandkosten werden im Warenkorb des Online-Shops und im Papier-Katalog gesondert ausgewiesen und gegebenenfalls in die zu bezahlende Endsumme miteingerechnet. Darüber hinaus wird die Verpackung in Höhe der Selbstkosten gegenüber dem Käufer verrechnet. Die Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf ausschließlich gesonderte Kosten des Kunden versichert. Ansprüche des Kunden auf Treuerabatte oder eine Ermessensbegünstigung bestehen nicht; werden diese vom Verkäufer dennoch gewährt, sind sie jederzeit widerrufbar und haben insofern auf die jeweiligen Preise keinen Einfluss.
Der Kunde hat den Kaufpreis für die bestellten Produkte ausschließlich durch Vorauskasse mit einer der nachstehenden Zahlungsmöglichkeiten zu zahlen. Bei einem allfälligen Zahlungsverzug hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer einen Anspruch auf Verzugszinsen von 9,2% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank. Darüber hinaus ist der im Verzug befindliche Kunde insbesondere auch zum Ersatz der durch seinen Verzug verursachten außergerichtlichen Be- und Eintreibungskosten verpflichtet; dies gilt insbesondere für Mahn- und Inkassospesen. Diese vom Kunden zu tragenden Be- und Eintreibungskosten werden jeweils detailliert gegenüber dem Käufer aufgeschlüsselt. Allfällige Zahlungen des Kunden werden immer zunächst auf Zinsen und Kosten und erst dann auf das Kapital angerechnet. Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung; für die dabei durchzuführenden Zahlungen gelten jeweils die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbindungen (AGB) dieser Dienstanbieter:
Die Lieferung erfolgt hauptsächlich mit Versandpartnern (DPD, DACHSER etc) oder dritten Speditionen insbesondere bei größeren bzw schwereren Lieferungen. Sollte die Lieferung auch nach längerer Zeit nicht beim Kunden eingelangt sein, hat der Kunde die Möglichkeit, das Kundenservice des Verkäufers (verkauf@sigron.at) zu kontaktieren, um den Verbleib der Lieferung überprüfen zu lassen.
7. Versand und Gefahrenübergang
Die Zustellung innerhalb Österreichs erfolgt möglichst – jedoch ohne verbindliche Zusage – innerhalb von fünf Arbeitstagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich) nach Eingang der Bestellung eines Kunden beim Verkäufer, soweit nichts anderes vereinbart wurde; der Tag des Einlangens einer Bestellung wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Die Lieferfrist für Sperrgutartikel kann hiervon abweichen. Allfällige Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer, die Auslieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Den Fällen höherer Gewalt stehen alle Umstände gleich, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Behinderung der Verkehrswege etc); dies gilt unabhängig davon, ob diese Umstände insbesondere beim Verkäufer direkt, dem beauftragten Spediteur oder Frachtführer oder bei Dritten eintreten. Sowohl Verkäufer als auch Kunde sind bei ununterbrochener Fortdauer der Behinderung im Zeitraum von mehr als drei Monaten berechtigt, unter Verzicht auf jegliche Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Produkte einer Bestellung mit Teillieferungen zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft im Sinne der vorliegenden AGB
Ist der Kunde ein Unternehmer gemäß § 1 Abs 1 Z 1 KSchG gilt folgendes: Der Verkäufer liefert ab einem Mindestbestellwert von € 20,00 zuzüglich Versandkosten von € 38,00 jeweils pro Euro- oder Einwegpalette innerhalb von Österreich; ab einem Bestellwert von € 350,00 erfolgt die Lieferung frei Haus, sodass der Kunde – mit Ausnahme der folgenden Sonderzuschläge – keine zusätzlichen Versandkosten zu tragen hat. Als Sonderzuschläge werden bei einem Paketversand abhängig vom Gesamtgewicht des Pakets zwischen € 5,50 und € 10,00 pro Paket, bei einer Paketsendung mit Gefahrgut werden zumindest € 31,00 pro Paket, bei einer Nachnahmesendung werden € 10,19 pro Lieferung und für das Abtragen der Produkte von der Palette werden € 19,80 pro Palette zusätzlich verrechnet. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der gelieferten Produkte geht auf den Kunden mit Übergabe der Produkte an den Spediteur, Frachtführer etc auf den Kunden über, spätestens jedoch mit Verlassen des Liefer- oder Lagerwerks. Kann der Versand der Produkte aus einem Grunde nicht erfolgen, den der Kunde zu vertreten hat, tritt dieser Gefahrenübergang mit schriftlicher Verständigung des Kunden von der Lieferbereitschaft des Verkäufers ein. Mit Übergabe der Produkte an den Spediteur, Frachtführer etc gelten darüber hinaus für die Zustellung die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AOESp). Die im vorliegenden Absatz angegebenen EUR-Beträge verstehen sich jeweils exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Ist der Kunde ein Verbraucher gemäß § 1 Abs 1 Z 1 KSchG gilt folgendes: Lieferungen sind grundsätzlich nur innerhalb Österreichs möglich. Der Verkäufer liefert ab einen Mindestbestellwert von € 24,00 zuzüglich Versandkosten von € 7,50 innerhalb von Österreich; ab einem Bestellwert von € 35,00 erfolgt die Lieferung frei Haus, sodass der Kunde keine zusätzlichen Versandkosten zu tragen hat. Bei Sperrgutversand erfolgt die Lieferung durch eine Spedition. Diese wird sich mit dem Kunden in Verbindung setzen, um einen Zustellungstermin zu vereinbaren. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der gelieferten Produkte geht erst auf den Kunden mit Übergabe an den Kunden oder an einen von diesem bestimmten Dritten über. Die im vorliegenden Absatz angegebenen EUR-Beträge verstehen sich jeweils inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
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